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   BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23   

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BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23 (https://dejure.org/2023,22915)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2023 - 8 B 5.23 (https://dejure.org/2023,22915)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2023 - 8 B 5.23 (https://dejure.org/2023,22915)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23
    Nur wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist es zu einem vorherigen Hinweis verpflichtet (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23
    Nur wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist es zu einem vorherigen Hinweis verpflichtet (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12).
  • BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 49.18

    Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Entscheidungserheblichkeit nicht

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23
    Einen auf entsprechende Tatsachenfeststellungen gerichteten Beweisantrag hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung ausweislich des Protokolls nicht gestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2020 - 4 B 49.18 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.12.2016 - 2 B 12.16

    Rechtmäßige Ablehung der Beförderung eines Lehrers in die Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23
    Nur wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist es zu einem vorherigen Hinweis verpflichtet (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12).
  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16

    Gewährung eines Kindererziehungszuschlags; Erfassung von sämtlichen in Betracht

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23
    Dies sind nur solche Rechtsfragen, die das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen würden, wenn es anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 B 4.16 - Buchholz 239.1 § 50e BeamtVG Nr. 3 Rn. 12).
  • BVerwG, 02.09.1998 - 6 BN 6.98
    Auszug aus BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23
    Das Revisionsgericht könnte darauf nur mit einer umfassenden Differenzierung antworten und müsste gedachte Sachverhalte zugrunde legen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1998 - 6 BN 6.98 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.12.2023 - 8 B 31.23

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Hinreichende

    Der Senat könnte darauf nur mit einer umfassenden Differenzierung antworten und müsste gedachte Sachverhalte zugrunde legen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2023 - 8 B 5.23 - juris Rn. 5 und vom 2. September 1998 - 6 BN 6.98 - juris Rn. 10).
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